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Consuel stellt je nach Art der Elektroinstallation vier Arten von Konformitätsbescheinigungen (Cerfa-Formulare) aus:
Gelbes Formular: für Hausinstallationen (Einfamilienhäuser oder Nebengebäude). Beispiel: Neubau oder vollständige Renovierung der elektrischen Schalttafel.
Grünes Formular: für nicht-häusliche Installationen (Industriegebäude, Dienstleistungsbetriebe, Gemeinschaftsbereiche, ERP).
Blaues Formular: für Anlagen zur Stromerzeugung ohne Speicherung (netzgekoppelte Photovoltaik- oder Windkraftanlagen, ohne Batterien). Wenn die Anlage einen neuen Haushaltsbereich umfasst, kann ein gelbes Formular erforderlich sein.
Violettes Formular: für Erzeugungsanlagen mit Speicher (Photovoltaik- oder Windkraftanlagen mit Batterien, Hybridsysteme).
Zusammenfassende Tabelle :
Für eine Privatperson, die eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage installiert, ist das häufigste Formular der blaue Consuel. Mit Batterien ist es das violette Consuel. Diese Formulare sind auf der Consuel-Website oder über zugelassene Installateure erhältlich. Das Consuel kann die Installation vor der Validierung überprüfen.
RGE-Qualifikation QualiPV: Obligatorisch, um Photovoltaikanlagen zu installieren und Fördermittel zu erhalten. Module: Gebäude, Élec ≤36 kVA, Élec ≤500 kVA(QualiPV | Qualit'EnR).
Art des Kunden: Privatperson (Mikro-BIC, Befreiung ≤3 kWp) oder Unternehmen (rückforderbare Mehrwertsteuer, Abschreibung, BIC).
Geschützte Standorte: Baugenehmigung für jedes Panel in einem denkmalgeschützten Standort erforderlich. Stellungnahme des Architekten der französischen Bauwerke (Architecte des Bâtiments de France, ABF).
Sicherheit und Normen: NF C15-100 (Niederspannung), Leitfaden UTE C15-712 (PV), für Rettungskräfte zugängliche Trennstelle, zehnjährige Pflichtversicherung.
Mehrwertsteuer 2025: 5,5 % für Anlagen ≤9 kWp, wenn Umwelt- und EMS-Kriterien eingehalten werden(Erlass vom 8. September 2025).
Der französische Rechtsrahmen für Photovoltaik hängt von der Größe und dem Verwendungszweck der Anlage ab. Privatpersonen profitieren von Steuervorteilen, und Gewerbetreibende müssen Normen, Stadtplanung und Anschlussverträge einhalten.
Legende:
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Mehrwertsteuer 2025: Seit dem 1. Oktober 2025 gilt für Anlagen ≤9 kWp ein einheitlicher Steuersatz von 5,5 %, wenn Umwelt- und EMS-Kriterien eingehalten werden. Ansonsten alte Sätze (10 % ≤3 kWp, dann 20 %).
* Gesetzgebung in Frankreich zu Photovoltaikanlagen.
** Beihilfen für Solarpaneele - Wirtschaftsministerium.
*** Technische Dossiers - Consuel (SC 144)
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