Consuel-Formulare: gelb, grün, blau, violett - Leitfaden 2025
Consuel stellt je nach Art der Elektroinstallation vier Arten von Konformitätsbescheinigungen (Cerfa-Formulare) aus:
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Gelbes Formular: für Hausinstallationen (Einfamilienhäuser oder Nebengebäude). Beispiel: Neubau oder vollständige Renovierung der elektrischen Schalttafel.
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Grünes Formular: für nicht-häusliche Installationen (Industriegebäude, Dienstleistungsbetriebe, Gemeinschaftsbereiche, ERP).
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Blaues Formular: für Anlagen zur Stromerzeugung ohne Speicherung (netzgekoppelte Photovoltaik- oder Windkraftanlagen, ohne Batterien). Wenn die Anlage einen neuen Haushaltsbereich umfasst, kann ein gelbes Formular erforderlich sein.
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Violettes Formular: für Erzeugungsanlagen mit Speicher (Photovoltaik- oder Windkraftanlagen mit Batterien, Hybridsysteme).
Zusammenfassende Tabelle :
| Consuel-Formular | Betroffener Anlagentyp |
|---|---|
| Gelb | Elektrische Haushaltsinstallation (Einzelwohnung, Wohnhaus und Nebengebäude). |
| Grün | Elektrische Installation, die nicht in Privathaushalten installiert wird (Dienstleistungs- und Industriegebäude, Gemeinschaftsbereiche, ERP). |
| Blau | Stromerzeugung ohne Speicherung (Sonnenkollektoren, Windkraftanlagen ohne Batterien). |
| Violett | Stromerzeugung mit Speicherung (PV oder Windkraft mit Batterien). |
Für eine Privatperson, die eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage installiert, ist das häufigste Formular der blaue Consuel. Mit Batterien ist es das violette Consuel. Diese Formulare sind auf der Consuel-Website oder über zugelassene Installateure erhältlich. Das Consuel kann die Installation vor der Validierung überprüfen.
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Implikationen für die Fachleute
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RGE-Qualifikation QualiPV: Obligatorisch, um Photovoltaikanlagen zu installieren und Fördermittel zu erhalten. Module: Gebäude, Élec ≤36 kVA, Élec ≤500 kVA(QualiPV | Qualit'EnR).
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Art des Kunden: Privatperson (Mikro-BIC, Befreiung ≤3 kWp) oder Unternehmen (rückforderbare Mehrwertsteuer, Abschreibung, BIC).
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Geschützte Standorte: Baugenehmigung für jedes Panel in einem denkmalgeschützten Standort erforderlich. Stellungnahme des Architekten der französischen Bauwerke (Architecte des Bâtiments de France, ABF).
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Sicherheit und Normen: NF C15-100 (Niederspannung), Leitfaden UTE C15-712 (PV), für Rettungskräfte zugängliche Trennstelle, zehnjährige Pflichtversicherung.
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Mehrwertsteuer 2025: 5,5 % für Anlagen ≤9 kWp, wenn Umwelt- und EMS-Kriterien eingehalten werden(Erlass vom 8. September 2025).
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Legislative und steuerliche Zusammenfassung 2025
Der französische Rechtsrahmen für Photovoltaik hängt von der Größe und dem Verwendungszweck der Anlage ab. Privatpersonen profitieren von Steuervorteilen, und Gewerbetreibende müssen Normen, Stadtplanung und Anschlussverträge einhalten.
| Art der Anlage | Städtebauliche Erklärung | Vereinbarung Enedis | Consuel-Zertifikat | Vertrag EDF OA | MEHRWERTSTEUER | Erklärung zum Einkommen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Eigenverbrauch ≤3 kWp | Nein (außer geschützter Bereich) | Ja (CACSI) | Nein | Nein | 5,5 % bei Erfüllung der Kriterien, sonst 10 %. | Nein |
| Eigenverbrauch >3 kWp | Ja | Ja (CACSI) | Ja (blaues Formular) | Nein | 5,5 % ≤9 kWp bei Erfüllung der Kriterien, sonst 20 %. | Nein |
| Eigenverbrauch mit Einspeisung | Ja | Ja (CRAE) | Ja (blau/violett, wenn gespeichert) | Ja | 5,5 % ≤9 kWp, wenn Kriterien erfüllt, sonst 10 % ≤3 kWp und dann 20 %. | Ja, steuerfrei ≤3 kWp |
| Gesamtverkauf ≤9 kWp | Ja | Ja (CRAE) | Ja (blau/violett bei Lagerung) | Ja | 5,5 % bei Erfüllung der Kriterien, sonst 10 % ≤3 kWp dann 20 %. | Ja, befreit ≤3 kWp |
| Gesamtverkauf >9 kWp | Ja | Ja (CRAE) | Ja (blau) | Ja (EDF OA / Ausschreibung) | 20 % | Ja (steuerpflichtiges BIC) |
| Autonome netzunabhängige Anlage | Ja außer in Fällen ≤3 kWp | Nein | Nein (empfohlen) | Nein | 20 % (netzunabhängig) | Nein |
Legende:
- CACSI: Convention d'Autoconsommation Sans Injection (Vereinbarung über den Eigenverbrauch ohne Einspeisung).
- CRAE: Contrat de Raccordement, d'Accès au réseau et d'Exploitation (Vertrag über Netzanschluss, Netzzugang und Betrieb)
- EDF OA: EDF Obligation d'Achat( Einspeiseverpflichtung).
Mehrwertsteuer 2025: Seit dem 1. Oktober 2025 gilt für Anlagen ≤9 kWp ein einheitlicher Steuersatz von 5,5 %, wenn Umwelt- und EMS-Kriterien eingehalten werden. Ansonsten alte Sätze (10 % ≤3 kWp, dann 20 %).
* Gesetzgebung in Frankreich zu Photovoltaikanlagen.
