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Französische Gesetzgebung zu Photovoltaikanlagen: der vollständige Leitfaden Solarmodule werden immer beliebter, um sauberen Strom zu erzeugen und die Stromrechnung zu senken. In Frankreich gelten für die Installation von Photovoltaikanlagen jedoch genaue Regeln. Dieser pädagogische Artikel gibt einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen für die verschiedenen Kategorien von Photovoltaikanlagen - vom kleinen Eigenverbrauch in Privathaushalten bis hin zu industriellen Solarkraftwerken - und erläutert die gesetzlichen Schritte, technischen Schwellenwerte, Steuerpflichten und sonstigen Formalitäten (Stadtplanung, CONSUEL, Enedis-Anschluss, Verkaufsverträge usw.), die Sie kennen sollten. Dieser Leitfaden richtet sich sowohl an die breite Öffentlichkeit als auch an Installateure und erklärt die gesetzlichen Verpflichtungen in jeder Phase klar und deutlich, mit konkreten Beispielen und nützlichen Links zu offiziellen Ressourcen. Die Kategorien von Photovoltaikanlagen In Frankreich variiert der gesetzliche Rahmen je nach Art der Solaranlage. Man unterscheidet hauptsächlich: Eigenverbrauch ohne Einspeisung (Sie verbrauchen Ihre gesamte Produktion, nichts wird ins Netz eingespeist), Eigenverbrauch mit Einspeisung (Sie speisen den Überschuss wieder ein und verkaufen ihn teilweise oder vollständig), netzunabhängige Inselanlagen und sogenannte "Industrieanlagen" mit hoher Leistung. Jede dieser Anlagen hat spezifische Einschränkungen, die wir im Folgenden näher erläutern. Eigenverbrauch ohne Einspeisung (null Netzeinspeisung) Dies ist der Fall, wenn der gesamte erzeugte Solarstrom vor Ort verbraucht wird, ohne dass ein Überschuss in das öffentliche Netz eingespeist wird. Technisch gesehen wird entweder eine Vorrichtung verwendet, um die Leistung zu drosseln oder den Überschuss zu speichern, oder die Anlage wird so dimensioniert, dass die Leistung unter dem momentanen Bedarf liegt. Dieser Modus eignet sich für diejenigen, die lediglich ihre Stromrechnung senken wollen, ohne einen Wiederverkauf anzustreben. Behördengänge: Auch ohne Einspeisung müssen Sie die städtebaulichen Formalitäten einhalten. Für Paneele auf Ihrem Dach ist in der Regel eine Bauvoranfrage (Déclaration préalable de travaux, DP) im Rathaus erforderlich. In nicht geschützten Gebieten gibt es eine Ausnahme für sehr kleine Bodenanlagen: Wenn die Leistung nicht mehr als 3 kWp beträgt und die Paneele nicht höher als 1,80 m sind, ist keine Genehmigung erforderlich *. In einem geschützten Bereich (Kulturerbegebiet, Umgebung eines historischen Monuments usw.) ist hingegen unabhängig von der Größe eine PD erforderlich*. Bei Projekten, die in einen Neubau integriert werden, sollten Sie daran denken, die Paneele in die Baugenehmigung des Gebäudes aufzunehmen. Auf Seiten des Netzbetreibers (Enedis) muss eine Vereinbarung über den Eigenverbrauch ohne Einspeisung (CACSI) erstellt werden, um offiziell zu bestätigen, dass Ihre Anlage nichts in das Netz einspeisen wird(Convention d'autoconsommation sans injection pour une installation ...). Diese Vereinbarung (ein einfaches Formular) muss vor der Inbetriebnahme über das Enedis-Portal ausgefüllt werden. Sie verpflichtet den Eigenerzeuger, die Einspeisung jeglicher Überschüsse zu blockieren, in der Regel mithilfe eines parametrisierten Wechselrichters oder eines Managementgeräts*. In der Praxis installiert Enedis einen Linky-Zähler, der zwischen Entnahme und Einspeisung unterscheiden kann, aber in diesem "Null-Einspeisungs"-Modus sollte der Zähler niemals eingespeiste Energie registrieren. Consuel und Konformität: Gute Nachrichten: Kleine Anlagen mit vollständigem Eigenverbrauch können unter bestimmten Bedingungen von der Consuel-Bescheinigung befreit werden. Die Consuel-Prüfung ist nicht zwingend erforderlich, wenn die Anlage nicht mehr als 3 kVA Ausgangsleistung (Leistung des Wechselrichters) hat und es keine Speicherbatterie gibt *◘. Unterhalb dieser Schwelle und ohne Einspeisung wird davon ausgegangen, dass der Anschluss keine systematische Consuel-Prüfung erfordert. Über 3 kVA hinaus oder wenn Ihr System einen Speicher (Batterie) enthält, müssen Sie die elektrische Installation hingegen vom Consuel zertifizieren lassen *◘. Konkret: Ein 2-kW-Solarset ohne Einspeisung auf einem Haus kann den Consuel umgehen, während eine 6-kW-Anlage ein Zertifikat erfordert. Falls erforderlich, wird das blaue Consuel-Formular für eine Erzeugungsanlage ohne Speicher verwendet, oder das violette Formular, wenn Batterien vorhanden sind *◘ (siehe weiter unten den Abschnitt, der den Consuel-Formularen gewidmet ist). Beachten Sie, dass unterhalb von 3 kW ohne Einspeisung eine einfache CACSI-Meldung an Enedis ausreicht und das Consuel nicht erforderlich ist *◘. Zu beachtende technische Schwellenwerte: Ein wichtiger Punkt ist die maximale Leistung, die in eine Phase des Netzes eingespeist wird. In Frankreich muss der Anschluss bei mehr als 6 kVA pro Phase dreiphasig sein(Drei phasigeSolarpaneele: Ist das möglich? (Leitfaden 2025)). Das heißt, wenn Ihre Anlage ~6 kW Wechselrichterleistung bei einphasigem Anschluss überschreitet, wird Enedis von Ihnen verlangen, auf dreiphasigen Anschluss umzustellen (oder den Wechselrichter auf 6 kW zu flanschen). Bei einem Eigenverbrauch ohne Einspeisung ist es jedoch selten, eine Leistung von weit über 6 kW in einem Haus mit einphasigem Wechselrichter zu installieren, da alle Überschüsse verloren gehen würden. In der Praxis entspricht die Grenze von 6 kVA oft der gezeichneten Leistung Ihres Zählers. Man kann nicht mehr als die Leistung seines Abonnements einspeisen: Wenn Sie nur einen 6-kVA-Vertrag (einphasig) haben und Ihre Solarproduktion vorübergehend 6 kW übersteigt, wird der Anschlussschalter herausspringen*. Sie sollten daher die Größe des Anschlusses vernünftig bemessen oder Ihren Abonnementvertrag erhöhen/den Anschluss bei Bedarf triphasieren. Steuerliche Pflichten und Beihilfen: Da Sie Ihren Strom nicht weiterverkaufen, haben Sie kein Einkommen, das Sie versteuern müssen. Sie verbrauchen lediglich Ihre Energie, was nicht steuerpflichtig ist. Die Anlage selbst kann hingegen von der auf 10 % reduzierten Mehrwertsteuer profitieren, wenn sie folgende Kriterien erfüllt: Sie muss von einem Fachmann in einem Wohnhaus, das älter als zwei Jahre ist, mit einer Leistung ≤ 3 kWp errichtet werden und an das Netz angeschlossen sein *. Die meisten kleinen Anlagen in Wohngebäuden erfüllen diese Kriterien, sodass der Kunde auf der Rechnung nur 10% statt 20% Mehrwertsteuer zahlen muss. Beispielsweise profitiert eine Privatperson, die Eigentümer ihres Hauses (das vor mehr als 2 Jahren fertiggestellt wurde) ist und 3 kWp für den Eigenverbrauch installieren lässt, von dem Mehrwertsteuersatz von 10% *○. Bei mehr als 3 kWp hingegen gilt der normale Steuersatz von 20%(Neue Mehrwertsteuer 2025, die für Solarpaneele auf 5,5% reduziert wurde). Beachten Sie, dass sich ohne Weiterverkauf die Frage der Steuerbefreiung nicht stellt und es für eine Privatperson in diesem Fall nicht möglich ist, die Mehrwertsteuer auf den Kauf des Materials zurückzufordern (die Rückforderung der Mehrwertsteuer setzt eine umsatzsteuerpflichtige Verkaufstätigkeit voraus, siehe weiter unten). Ab dem 1. Oktober 2025 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikmodulen mit einer Leistung von bis zu 9 kWp ein einheitlicher ermäßigter Steuersatz von 5,5 %, der die vorherigen Steuersätze von 10 % und 20 % ersetzt.⚠️ Achtung: Die Anwendung dieses ermäßigten Satzes wird von genauen ökologischen und technischen Bedingungen abhängig gemacht, die durch einen noch zu veröffentlichenden Ministerialerlass bestätigt werden müssen. Konkretes Beispiel - Vollständiger Eigenverbrauch 3 kWp: Herr Durand lässt 8 Paneele (3 kWp) auf seinem Dach installieren, ausschließlich zum Zweck des Eigenverbrauchs. Er reicht im Rathaus eine Voranmeldung ein (die für die Installation von Modulen auf dem Dach erforderlich ist) und unterzeichnet mit Enedis eine CACSI-Vereinbarung, die die Nulleinspeisung* bestätigt. Sein Installateur stellt den Wechselrichter so ein, dass keine Überschüsse ins Netz fließen. Da die Anlage 3 kW beträgt, ist die Consuel in seinem Fall nicht erforderlich *◘. Herr Durand hat die 10%ige Mehrwertsteuer auf die Lieferung und Installation des Systems bezahlt, da die Leistung ≤3 kWp beträgt und seine Wohnung älter als 2 Jahre ist *. Nach der Inbetriebnahme muss er keine weiteren Schritte unternehmen: Die gesamte Solarenergie fließt direkt in sein Haus, sein Linky-Zähler sollte nie eine Einspeisung anzeigen. In den Monaten, in denen seine Produktion seinen momentanen Verbrauch übersteigt, geht die überschüssige Energie einfach verloren (sein Wechselrichter reduziert die Leistung automatisch). Die meiste Zeit verbraucht Herr Durand jedoch alles und sieht seine Stromrechnung sinken. Eigenverbrauch mit Einspeisung (Verkauf von Überschüssen oder vollständiger Verkauf). Hier speist Ihre Anlage die gesamte oder einen Teil der erzeugten Energie in das öffentliche Netz ein. Man unterscheidet zwei Unterfälle: den Verkauf von Überschüssen (Sie verbrauchen vorrangig selbst und verkaufen nur den Überschuss) und den vollständigen Verkauf (die gesamte Produktion wird eingespeist und verkauft, Sie verbrauchen sie nicht direkt). Der rechtliche Rahmen für diese beiden Konfigurationen ist bis auf einige Nuancen ähnlich, denn in beiden Fällen wird man zum Stromerzeuger, der an das Stromnetz angeschlossen ist. Anschlussverfahren und Verträge: Im Gegensatz zur Null-Einspeisung werden Sie hier einen Anschluss mit Einspeisung bei Enedis herstellen. Der erste Schritt besteht darin, online einen Antrag auf einen Erzeugungsanschluss zu stellen - am besten über das Online-Anschlusskonto von Enedis *-. Enedis wird Ihren Antrag prüfen und Sie dazu bringen, eine Anschluss-, Zugangs- und Betriebsvereinbarung zu unterzeichnen, die häufig als CRAE* bezeichnet wird. Dieser Vertrag mit Enedis berechtigt Sie, bis zu einer bestimmten Leistung in das Netz einzuspeisen*. Sobald die Anlage installiert ist, müssen Sie das Consuel-Zertifikat (Bescheinigung über die Einhaltung der elektrischen Vorschriften) einholen und an Enedis* übermitteln. Enedis wird dann die Inbetriebnahme des Anschlusses vornehmen, in der Regel durch die Programmierung oder Aktivierung Ihres Linky-Zählers im Produktionsmodus. Der kommunizierende Linky-Zähler ist so kalibriert, dass er die aus dem Netz entnommene Energie und die eingespeiste Energie getrennt misst *○. Um den eingespeisten Strom zu verwerten, muss parallel dazu ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. In den meisten Fällen für kleine Anlagen wird der Mechanismus der Abnahmeverpflichtung (Obligation d'Achat, OA) mit EDF OA genutzt, einer Tochtergesellschaft von EDF, die damit beauftragt ist, die Solarproduktion zu einem geregelten Tarif zu kaufen ****. Dieser OA-Vertrag legt einen über 20 Jahre garantierten Einspeisetarif*○ fest, der per Ministerialerlass festgelegt wird. Die geltenden Tarife hängen von der Leistung und der Art der Anlage ab (Überschuss- oder Gesamtverkauf) und sinken jedes Quartal für neue Projekte*○. Zum Beispiel im 1. Quartal 2025 für eine Wohnanlage: Der Einspeisetarif beim Verkauf von Überschüssen liegt bei ca. 0,10 € pro kWh bis 9 kWp, und die Privatperson erhält zusätzlich eine Eigenverbrauchsprämie von 390 € pro installierter kWp (über 5 Jahre ausgezahlt) *○. Beim Vollverkauf liegen die Tarife bei ca. 0,13 €/kWh für ≤3 kWp, 0,087 €/kWh für 9 kWp, 0,079 €/kWh für 36 kWp usw.*☺. Diese Zahlen ändern sich regelmäßig, es ist ratsam, die offizielle Website Photovoltaique.info zu besuchen, um die neuesten Tarife zu erfahren *○. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme werden Sie also drei Schlüsseldokumente haben: das abgestempelte Consuel-Zertifikat, die mit Enedis unterzeichnete CRAE-Vereinbarung und den mit EDF OA (oder einem anderen zugelassenen Käufer) unterzeichneten Kaufvertrag **. Enedis wird den Käufer über die Inbetriebnahme informieren, damit der Einspeisevertrag beginnen kann **. Beachten Sie, dass es nicht zwingend erforderlich ist, an EDF OA zu verkaufen: Es gibt auch andere Energiekäufer (Enercoop, TotalEnergies usw.), aber EDF OA ist im Rahmen des regulierten Tarifs am häufigsten anzutreffen. Stadtplanung und Standort : Die städtebaulichen Vorschriften für die Installation der Paneele sind die gleichen wie die zuvor besprochenen. Auf dem Dach ist in den meisten Fällen eine vorherige Erklärung erforderlich *. Auf dem Boden stellen kleine Anlagen, die für den Weiterverkauf bestimmt sind, einen Sonderfall dar: Die jüngsten Tarifverordnungen verlangen, dass der Verkauf des Überschusses sich auf Installationen auf Gebäuden (Dächern) und nicht auf dem Boden bezieht. Tatsächlich ist der Verkauf von Überschüssen nur bei Aufdachanlagen förderfähig **. Eine Bodeninstallation von wenigen Kilowatt kann nicht vom OA-Vertrag für den Überschuss profitieren. Dagegen ist der vollständige Verkauf auf einer Freiflächenanlage ab 9 kWp ** möglich (darunter ist der vollständige Verkauf auf der Freifläche innerhalb des regulierten Rahmens nicht offen). Somit könnte eine Privatperson, die 6 kW Paneele in die Tiefe ihres Gartens legen möchte, ohne sie zu verbrauchen, nicht im regulären OA-Rahmen verkaufen, es sei denn, sie würde eine spezielle Ausschreibung durchführen (was in dieser Größenordnung unwahrscheinlich ist). In der Praxis befinden sich die zu verkaufenden kleinen Leistungen fast immer auf Dächern oder Gebäudestrukturen. Für große Dächer (>250 m²) oder Parkschatten bleibt man unabhängig von der Leistung im Rahmen der vereinfachten Genehmigung (DP), außer in geschützten Bereichen (siehe weiter unten Abschnitt Industrie). Consuel und Konformität: Jede Installation mit Einspeisung erfordert eine obligatorische Consuel, bevor sie von Enedis *○ unter Spannung gesetzt wird. Wie bereits erwähnt, wird das blaue (Produktion ohne Speicherung) oder violette (mit Speicherung) Formular verwendet. Wenn die Anlage gemischt ist (Produktion + modifizierter Haushaltsverbrauch), muss der Installateur möglicherweise zwei Bescheinigungen ausfüllen (eine gelbe für den Verbrauchsteil und eine blaue/violette für den Produktionsteil) *○. Das Consuel prüft, ob der Wechselrichter den Normen entspricht, ob der Anschluss an den Stromverteiler der Norm NF C15-100 entspricht und ob die Schutzvorrichtungen (Trennschalter, Überspannungsableiter usw.) konform sind. Diese Konformitätsbescheinigung ist unerlässlich, damit der Netzbetreiber die Inbetriebnahme *○ genehmigt. Enedis wird sich weigern, den Erzeugungszähler ohne die visierte Consuel in Betrieb zu nehmen. Technische Schwellenwerte: Auch hier ist der Schwellenwert von 6 kVA pro Phase ausschlaggebend. Bei mehr als 6 kW Wechselrichter ist ein dreiphasiger Anschluss vorgeschrieben **. Das bedeutet, dass Sie, um beispielsweise 9 kWp für den Verkauf von Überschüssen in einem Haus mit einphasigem 6-kVA-Anschluss zu installieren, entweder den Zähler auf 9 kVA dreiphasig umstellen oder den Wechselrichter auf max. 6 kW Einspeisung flankieren müssen **. Viele Hausinstallationen beschränken sich auf 6 kW, um einphasig zu bleiben. Außerdem darf man die Einspeiseleistung seines Abonnements nicht überschreiten: Man kann nicht mehr einspeisen, als der Leistungsschalter verträgt **. Wenn Sie einen Vertrag über 9 kVA (45 A) und einen Wechselrichter mit 9 kW haben, ist dies kohärent; wenn Sie jedoch nur 6 kVA abonniert haben, würde ein Wechselrichter mit 9 kW im Falle einer maximalen Produktion zu einer Auslösung führen. Kurz gesagt: Die Dimensionierung der Anlage, die Anschlussleistung und die Mono-/Tri-Regelung müssen gemeinsam überdacht werden. Weitere Schwellenwerte spielen in den Vorschriften eine Rolle: 36 kVA ist die maximale Leistung einer Anlage, um bei Enedis in der Standard-Niederspannung zu bleiben. Darüber hinaus (zwischen 36 und 250 kVA, dann >250 kVA) sind die Anschlussverfahren komplexer (oft Anschluss an das Mittelspannungsnetz). Für häusliche oder kleingewerbliche Installationen bleibt man aber in der Regel ≤36 kVA. Außerdem sollte man die Leistungsstufen der Einspeisetarife kennen: ≤3 kWp, ≤9 kWp, ≤36 kWp, ≤100 kWp, ≤500 kWp usw., wobei jede Stufe einen spezifischen Einspeisetarif oder Bedingungen hat (z. B. wird bei mehr als 100 kWp eine Ausschreibung anstelle eines Standardtarifs durchgeführt). Beispiel: Bis zu 9 kWp auf Gebäuden profitiert man vom regulierten Tarif ohne Ausschreibung*☺; zwischen 100 und 500 kWp auf Gebäuden ist noch ein Tarif verfügbar (Erlass vom 6. Oktober 2021), aber niedriger *☺; über 500 kWp gibt es keinen automatischen Einspeisetarif mehr, man muss sich auf eine Ausschreibung bewerben (CRE). Steuerliche Verpflichtungen: Sobald Energie weiterverkauft wird, auch wenn es sich nur um einen Teil davon handelt, sind steuerliche Auswirkungen zu erwarten. Glücklicherweise sind Kleinproduktionen unter bestimmten Bedingungen von der Einkommenssteuer befreit. Artikel 35 ter des CGI befreit Einkünfte aus dem Verkauf von Photovoltaikstrom von der Steuer, wenn: die installierte Leistung ≤ 3 kWp beträgt, an höchstens 2 Lieferpunkte angeschlossen ist und die Tätigkeit nicht gewerblich ist(BIC - Champ d'application et territorialité - Exonérations - vente par des personnes physiques d'énergie d'origine photovoltaïque | bofip.impots.gouv.fr). In der Praxis deckt dies die meisten Privatpersonen mit einer Solaranlage bis zu 3 kWp ab. Wenn Sie also den Überschuss Ihrer 3-kWp-Anlage verkaufen, sind die EDF OA-Einnahmen steuerbefreit *○. Achtung, diese Steuerbefreiung entbindet Sie nicht von der Steuererklärung: Sie müssen den Betrag trotzdem in der jährlichen Steuererklärung (Formular 2042 C Pro) angeben, auch wenn es sich um eine Zeile mit 0 € steuerpflichtig handelt **. Sobald die Anlage 3 kWp übersteigt, sind die Einkünfte aus dem Weiterverkauf hingegen als Industrie- und Handelsgewinne (BIC) steuerpflichtig *○. Am einfachsten ist für eine Privatperson die Regelung des Mikro-BIC (Jahreseinnahmen < 77 700 €) mit einem Pauschalabschlag von 71 % auf die Einnahmen aus dem Stromverkauf. Konkret heißt das: Wenn Sie 500 € aus dem Verkauf von EDF OA erhalten, werden Sie im micro-BIC nur 29 % dieses Betrags mit Ihrem Grenzsteuersatz versteuern. Auch hier müssen Sie das Formular 2042 C Pro ausfüllen, um diese Einkünfte anzugeben. In Bezug auf die Mehrwertsteuer gilt das oben erwähnte Prinzip: 10% bis 3 kWp (wenn von einem Profi in einem Haus, das älter als 2 Jahre ist, installiert) **, 20% darüber hinaus(Wie hoch ist die Mehrwertsteuer für ein Solarmodul mit 3 kWp - Soleriel). Eine Privatperson mit einem Wiederverkaufsvertrag kann sich jedoch für den Status eines Mikrounternehmens entscheiden, um die Mehrwertsteuer auf ihre Investition zurückzuerhalten. Dazu muss er mehrere Kriterien erfüllen: Anlage > 3 kWp, angeschlossen und mit einem Vertrag über den Verkauf von Überschüssen (keine erstattungsfähige Mehrwertsteuer, wenn man nicht tatsächlich verkauft, z. B. mit einer virtuellen Batterie) **, und die Paneele müssen auf dem Gebäude angebracht werden (Dachüberbauung) **. Wenn er diese Bedingungen erfüllt, kann sich der private Erzeuger registrieren lassen (z. B. als nicht steuerpflichtiges Mikrounternehmen franchise de base), damit die Installation als Aktivität behandelt wird: Er stellt dann EDF OA die Mehrwertsteuer auf den verkauften Strom in Rechnung (EDF OA ist daran gewöhnt und zahlt HT+TVA) und kann die für die ursprüngliche Installation gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern *. Im Gegenzug verliert er den Vorteil des ermäßigten Satzes von 10% beim Kauf (er zahlt 20% und bekommt sie dann zurück). Dieses Vorgehen ist bei etwas größeren Anlagen (z. B. 6 oder 9 kWp) sinnvoll, um mehrere Tausend Euro der ursprünglichen Mehrwertsteuer zurückzuerhalten. Ein Tipp: Lassen Sie sich von einem Fachmann begleiten oder informieren Sie sich auf impots.gouv.fr, bevor Sie sich für diese Option entscheiden. Schließlich sei noch erwähnt, dass Solarmodule von der Grundsteuer befreit sind, wenn sie auf dem Dach eines Gebäudes installiert werden, und zwar sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen**. Mit anderen Worten: Das Hinzufügen von Paneelen auf Ihrem Haus erhöht nicht den steuerpflichtigen Katastermietwert. Hingegen können Bodenpaneele für ein Unternehmen in die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer einfließen (Fall von Bodenkraftwerken) **. Konkrete Beispiele - Eigenverbrauch mit Weiterverkauf : Verkauf von Überschüssen (Einfamilienhaus): Frau Müller installiert 6 kWp Paneele auf ihrem Dach. Sie verbraucht tagsüber selbst und der Überschuss wird in das Netz eingespeist. Sie hat im Rathaus eine PV-Anmeldung eingereicht und einen CRAE mit Enedis unterzeichnet, um 6 kW * einzuspeisen. Ihr Installateur (RGE) hat die Consuel-Zertifizierung (blaues Formular) erhalten und Enedis hat den kommunikationsfähigen Zähler in Betrieb genommen. Frau Müller hat einen Vertrag mit EDF OA unterzeichnet, der ihr 20 Jahre lang jede kWh Surplus ~0,10 € abkauft. Für ihre 6 kWp-Anlage erhält sie außerdem ~1.800 € Eigenverbrauchsprämie, die über 5 Jahre gestaffelt ist (Richtwert, der vom Quartal der Antragstellung abhängt) - eine Prämie, die EDF OA jedes Jahr auf ihr Bankkonto überweist. Da ihre Anlage größer als 3 kWp ist, sind die Einkünfte, die sie erzielt (einige hundert Euro pro Jahr), steuerpflichtig. Sie hat sich jedoch für das Mikro-BIC-System entschieden: Bei einem Jahreseinkommen von 500 € würden beispielsweise nach einem Abschlag von 71 % nur 145 € zu ihrer Steuerbemessungsgrundlage hinzugerechnet werden. Sie überträgt diese Einkünfte jedes Frühjahr in ihre Steuererklärung 2042 C Pro. Was die Technik betrifft, so läuft ihre 6-kW-Anlage einphasig, da dies die akzeptable Grenze ist; wenn sie eine Erweiterung auf 9 kW in Betracht ziehen würde, müsste sie auf dreiphasig umstellen. Vollständiger Verkauf (Landwirt oder Unternehmen): Die SCEA du Soleil installiert 36 kWp Paneele auf dem Dach ihrer Scheune, um ein zusätzliches Einkommen zu erzielen. Hier wird die gesamte Produktion in das Netz eingespeist: Der Betrieb nutzt diesen Strom nicht direkt. Der Betreiber hat einen Enedis-Anschlussantrag (36 kVA dreiphasig) gestellt, die Consuel erhalten und einen OA-Vertrag für den Gesamtverkauf zu ca. 0,08 €/kWh über 20 Jahre (Tarif 3 kWp, daher PD erforderlich). Es wurde keine Vereinbarung mit Enedis unterzeichnet, da die Anlage nicht an das öffentliche Netz angeschlossen ist. Die Anlage versorgt das Chalet völlig autark. Consuel wurde nicht formell beantragt, aber der Installateur hat sich an die geltenden Normen gehalten. Da die Hütte keine Einnahmen aus dem Wiederverkauf hat, gibt es keine steuerlichen Auswirkungen (abgesehen von der Mehrwertsteuer auf den Kauf der Ausrüstung). Dieser Fall ist marginal und betrifft vor allem Standorte, die weit vom Netz entfernt sind, zeigt aber, dass die Sicherheitspflicht (elektrische Normen) auch außerhalb des Netzes allgemein gilt. Industrieanlagen und Anlagen mit hoher Leistung In dieser Kategorie werden Photovoltaikanlagen mit hoher Leistung zusammengefasst: große Solardächer auf Lagerhallen oder Dienstleistungsgebäuden, Solarfarmen am Boden, große Schattenspender auf Parkplätzen etc. Diese Projekte, die oft mehr als 100 kWp oder sogar MW betragen, werden in der Regel von Unternehmen, Kommunen oder professionellen Betreibern getragen. Die Gesetzgebung hier kombiniert die zuvor gesehenen Aspekte (Anschluss, OA-Vertrag oder Ausschreibungen, Besteuerung einer gewerblichen Tätigkeit) mit zusätzlichen Verpflichtungen aufgrund der Größe des Projekts. Stadtplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung: Große Anlagen müssen die geltenden städtebaulichen Vorschriften und gegebenenfalls die Umweltvorschriften einhalten. Bei Bodenkraftwerken hängt das Verfahren von der Leistung und der Höhe ab. Nach dem Städtebaugesetz erfordert ein Bodenkraftwerk mit einer Leistung von ≥ 3 MW eine Baugenehmigung *. Unterhalb von 3 MW reicht in der Regel eine Voranmeldung aus (außer bei lokalen Ausnahmen) *. Da es sich um große Flächen handelt, umfasst ein PD-Dossier natürlich auch eine Studie über die Masse, die landschaftliche Integration usw., und die Stadtverwaltung kann auch für eine geringere Leistung eine Baugenehmigung vorschreiben, wenn die Bodenfläche beträchtlich ist. In geschützten Gebieten ist für jede Anlage ≥ 3 kWp eine Baugenehmigung erforderlich *, was bedeutet, dass selbst eine 100 kWp-Solarfarm im Umkreis eines historischen Denkmals eine Genehmigung mit Stellungnahme der ABF montieren muss. In Bezug auf die Umwelt profitieren Photovoltaikprojekte seit einem Dekret aus dem Jahr 2022 von einem erhöhten Schwellenwert für Umweltverträglichkeitsprüfungen. Heute ist eine Freiflächenanlage ≤ 300 kWp von der vorherigen Umweltprüfung befreit *♣. Zwischen 300 kWp und 1 MWp kann von Fall zu Fall (Entscheidung der Umweltbehörde) eine Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt werden *♣. Über 1 MWp (1000 kWp) hinaus ist eine vollständige und systematische Umweltverträglichkeitsprüfung (sowie eine öffentliche Anhörung) vorgeschrieben*♣. Diese Schwellenwerte gelten nur für Bodenanlagen: Dach- oder Schattenanlagen sind unabhängig von ihrer Leistung von der Umweltverträglichkeitsprüfung befreit *♣, was Projekte auf großen Gebäuden erheblich erleichtert. Kurz gesagt: Ein 5-MW-Solarpark wird eine Baugenehmigung und eine ausführliche Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, während ein 5-MW-Dach auf einem Lagerhaus "nur" eine Voranmeldung erfordert (und keine formalisierte Umweltverträglichkeitsprüfung, abgesehen von der Gebäudestrukturstudie natürlich). Netzanschluss: Industrieanlagen übersteigen oft die Kapazitäten des herkömmlichen Niederspannungsnetzes. Enedis schreibt in der Regel einen Anschluss an die Mittelspannung (HTA) über 250 kVA Anschlussleistung hinaus vor. Das bedeutet, einen Aufwärtstransformator (oft eine vorgefertigte Station) zu installieren, um in das 20-kV-Netz einzuspeisen. Der Projektträger muss die Übergabestation und eventuelle Arbeiten zur Erweiterung des Netzes (Mittelspannungsleitung bis zum Standort) finanzieren. Die Anschlussfristen sind länger als bei einer kleinen Anlage: Es muss mit mehreren Monaten für die Planung und die Bauarbeiten gerechnet werden. Enedis stellt einen spezifischen Proposition de Racc ordement mit einem Budget und einem Zeitplan aus, der einige Monate gültig ist *-. Der mit Enedis unterzeichnete Vertrag wird ein Netzzugangs- und Betriebsvertrag (oft immer noch CRAE genannt) sein, der Schutzmaßnahmen, Wartung usw. abdeckt. Bei Großprojekten ist auch eine Vereinbarung über die Anbindung an einen Gleichgewichtsbeauftragten erforderlich, wenn der Strom nicht als OA verkauft wird (z. B. wenn der Strom direkt auf dem Markt verkauft wird) *-. Die meisten Kraftwerke bis 500 kWp nutzen jedoch immer noch den OA-Rahmen (Total Sale) mit EDF OA, was sie davon befreit, den Netzausgleich selbst zu managen*-. Consuel und Sicherheit: Wenig überraschend müssen alle diese Anlagen vor der Inbetriebnahme eine Consuel erhalten, wie jede andere Produktionsanlage auch *♦. Die Dokumentation, die dem Consuel vorgelegt werden muss, ist aufwändiger: Einheitspläne, Berechnungsnotizen usw., über das technische Dossier SC 144, das den blauen/violetten Bescheinigungen beizufügen ist(Dossiers techniques - CONSUEL). Der Installateur muss kompetent und für diese Art von Arbeiten zugelassen sein. Die Sicherheitsnormen (NF C15-100 und NF C13-100 für HTA) sind streng. Beispielsweise sind Entkopplungsschutzvorrichtungen (Schutzrelais vom Typ "59 Minuten" gegen Überspannungen usw.) erforderlich, die bei der Consuel und von Enedis bei der Abnahme der Baustelle überprüft werden. Enedis wird bei der Inbetriebnahme auch die ordnungsgemäße Funktion der Entkopplungs- und Schutzvorrichtungen der Anlage überprüfen*-. Kaufvertrag und Verkauf der Produktion: Für Leistungen ≤ 500 kWp auf Gebäuden kann sich der Erzeuger noch für den EDF OA-Vertrag mit reguliertem Tarif (gemäß dem Erlass vom 6. Oktober 2021) entscheiden(Welche Photovoltaikregelung von 100 bis 500 kWp?). Beispielsweise kann eine 200-kWp-Anlage auf einem Fabrikdach über 20 Jahre zu ~0,10 €/kWh verkaufen, ohne eine Ausschreibung zu durchlaufen. Bodengestützte Kraftwerke mit großer Leistung fallen hingegen nicht in diesen Rahmen: typischerweise >500 kWp am Boden = Verpflichtung zur Teilnahme an nationalen Ausschreibungen (CRE), um einen Tarif zu erhalten, oder direkter Verkauf auf dem Markt über einen freihändigen Vertrag (PPA), wenn man auf die Förderung verzichtet. Ausschreibungen führen weitere Verpflichtungen ein (Lastenheft, Finanzgarantie usw.), die den Rahmen dieses Artikels sprengen würden. Bei mittleren Leistungen (z. B. 1 MW auf dem Dach) befinden wir uns oft an der Grenze zwischen zwei Welten und der Projektträger wird sich entweder für die Aufteilung in 500-kW-Projekte entscheiden, um von der offenen Ausschreibung zu profitieren, oder sich für das gesamte Projekt in der CRE bewerben. Zu beachten ist, dass seit 2023 die OA-Kaufverträge (und Prämien) verlangen, dass der Installateur, der die Anlage errichtet hat, RGE-zertifiziert (Reconnu Garant de l'Environnement) ist ****. Bei großen Anlagen ist dies in der Regel gegeben, da seriöse Installateure qualifiziert sind, aber es ist zu einer formalen Bedingung geworden, um die Fördermittel zu erhalten. Verpflichtungen für Fachleute und Qualifikationen : Anlagen mit großer Leistung müssen von qualifizierten Unternehmen ausgeführt werden. In Frankreich ist das Gütesiegel RGE QualiPV für Installateure, die ihren Kunden Einspeisetarife und staatliche Prämien anbieten möchten, unerlässlich(QualiPV | Qualit'EnR). Es gibt verschiedene QualiPV-Qualifikationsstufen: z. B. QualiPV 36 (für Anlagen bis 36 kVA) und QualiPV 500 (bis 500 kVA)(QualiPV | Qualit'EnR). Ein Unternehmen, das eine Anlage mit 300 kWp installiert, muss QualiPV 500 qualifiziert sein, um für dieses Projekt als RGE anerkannt zu werden. Dies garantiert seine Kompetenz sowohl für den elektrischen Teil als auch für die Integration in die Bausubstanz, falls erforderlich. Darüber hinaus müssen die Fachleute die Regeln der Technik und die Normen einhalten (NF C15-100, Leitfaden UTE C 15-712-1 für Photovoltaik usw.). Auf Industriegeländen können zusätzliche Auflagen bestehen: In Einrichtungen mit Publikumsverkehr muss beispielsweise die Einhaltung der Brandschutzvorschriften überprüft werden (brandschutzklassifizierte Materialien, für die Feuerwehr zugängliche Notabschaltvorrichtungen usw.). Auch in ABF-Gebieten (denkmalgeschützte Gebäude oder geschützte Bereiche) muss ein Fachmann Lösungen für die visuelle Integration vorschlagen (z. B. Solardachziegel oder eine unauffällige Dachmontage), um die Zustimmung der Architekten der französischen Bauwerke zu erhalten. Beispiel - Solarfarm mit 100 kWp am Boden: Stellen wir uns ein Projekt mit 100 kWp (ca. 250 Paneele) auf einem landwirtschaftlichen Grundstück vor. Der Betreiber stellt eine Akte zur vorherigen Anmeldung im Rathaus zusammen (Leistung
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